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Auf was muss ich bei der Pflanzung von Bäumen achten?
Die beiden wichtigsten Fragen bei der Planung einer Pflanzung sind: Darf ich hier überhaupt pflanzen? und Wen muss ich da im Zweifelsfall vorher um Erlaubnis bitten oder informieren?
Leider hängt das an vielen unterschiedlichen Vorschriften, die wichtigsten davon haben wir in dieser Übersicht einmal für euch zusammengefasst.
Zwei Unterpunkte des gesamten Prozesses werden relativ häufig diskutiert.
- Müssen wir “zertifizierte Setzlinge” pflanzen? Dahinter verbirgt sich die Regelung des § 40 Abs. 1 BNatschG, die die Pflanzung gebietsheimischer Gehölze vorschreibt, wenn ein neuer Wald angelegt wird. Eine detailierte Erklärung ist hier zu finden.
- Daran schließt sich dann meistens die zweite Frage an: Was ist überhaupt ein Wald? Rechtlich wird der Waldbegriff im BWaldG definiert. Die Definition ist aber leider nicht sehr trennscharf. Häufig wird von einer Mindestgröße von 400 m2 ausgegangen. Das ist eine Größe, die sich aus der Rechtssprechung ergibt. Die UFB als zuständige Genehmigungsbehörde kann das aber durchaus anders sehen. Deswegen solltet ihr lieber einmal zuviel fragen, damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt.
Abkürzung | Bedeutung |
BauBG | Baugesetzbuch |
BNatSchG | Bundesnaturschutzgesetz |
BWaldG | Bundeswaldgesetz |
FoVG | Forstvermehrungsgutgesetz |
GALK | Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz |
LBauO | Landesbauordnung z. B. Landesbauordnung Schleswig-Holstein |
LWaldG | Landeswaldgesetz z. B. Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein |
UFB | untere Forstbehörde |
UNB | untere Naturschutzbehörde |